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In den besten Händen

Neue Richtlinien für Fixkostenzuschüsse

Seit 20.05.2020 besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Fixkostenzuschuss via Finanzonline zu stellen. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt in mehreren Etappen/Tranchen. Mit dem Antrag ab 20.05.2020 kann bis zu 50% der Förderung ausgezahlt werden (1. Tranche). Ab 19.08.2020 kann um die Auszahlung von weiteren 25% der Förderung angesucht werden (2. Tranche). Um den Rest der Förderung kann ab 19.11.2020 angesucht werden (3. Tranche). Liegen die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen bereits bei Beantragung der 2. Tranche vor, kann der gesamte Fixkostenzuschuss bereits dann (ab 19.08.2020) beantragt werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Antragstellung. Um jedoch Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sofern entsprechend der Liquidität möglich, den Antrag erst ab 19.08.2020 einzubringen. Da ab 19.08.2020 alle Daten vorliegen sollten, kann der gesamte Zuschuss unter einmal beantragt werden.

In der aktuellen Ausgabe unserer KlientenInfo finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Wer kann einen Fixkostenzuschuss beantragen?
  • Wer ist vom Fixkostenzuschuss ausgeschlossen?
  • Für welche Fixkosten wird der Zuschuss gewährt?
  • Wie wird der Umsatzausfall berechnet?
  • Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss?
  • Wann wird der Fixkostenzuschuss ausbezahlt?
  • Wie erfolg die Antragsstellung?
  • Welche Bestätigungen müssen beim Antrag abgegeben werden?
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