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Schulungsgespräch

Fixkostenzuschuss 800.000

Werte_r Mandant_in!

Bis 31. Dezember 2021 kann ein Antrag für einen Fixkostenzuschuss 800.000 eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen (keine Privatzimmervermieter), die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent haben. Die Fixkosten (inklusive Abschreibung und Leasing) werden im prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückganges ersetzt. Die Fixkosten können für maximal zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume bzw. zwei Blöcke von jeweils zeitlich zusammenhängenden Betrachtungszeiträumen ersetzt werden.

Sollten Sie im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 entsprechende Umsatzausfälle erlitten haben, bitten wir Sie, auf Grund der Vielzahl an Betroffenen, mit uns rasch in Verbindung zu treten, damit wir Ihren Antrag rechtzeitig bearbeiten können.

Sofern wir für Sie zusammen mit dem Ausfallsbonus einen Vorschuss für den Fixkostenzuschuss beantragt haben, sind Sie bereits vorgemerkt und brauchen Sie sich nicht mehr bei uns melden. Für Rückfragen oder detailliertere Auskünfte steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Rolf-Dieter Kuprian und Team

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