Skip to content
Kaffeegestärkt und topinformiert

Ausfallsbonus II – Vermietung und Verpachtung

Informationen zum Ausfallsbonus II für Vermieterinnen und Vermieter mit Einkünften aus Vermietung & Verpachtung
gemäß § 28 EStG

Werte/r Mandant_in!

Laut im Anhang befindlicher Ausfüllhilfe vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Tourismus sowie der Agrarmarkt Austria (AMA), ist seit dem 22.09.2021 die Antragstellung zum Ausfallsbonus II für Vermieterinnen und Vermieter mit Einkünften aus Vermietung & Verpachtung gemäß § 28 EStG über das elektronische Portal eAMA (Website: www.eama.at) der Agrarmarkt Austria online möglich. Im Teil C der angehängten Ausfüllhilfe „Merkblatt Ausfallsbonus II“ wird die Antragstellung sowie die hierzu benötigten Unterlagen erläutert. Die entsprechenden Richtlinien wurden erst mit 13.10.2021 veröffentlicht.

Folgende Betriebsformen sind für den Ausfallsbonus II grundsätzlich anspruchsberechtigt:

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten.
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Abgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Abgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.

Weitere Rahmenbedingungen laut den vorliegenden Informationen sind folgende:

  • Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstätte des Antragstellers muss in Österreich sein.
  • Der Antragsteller erleidet einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
  • Für die angeführten Umsätze wurde die vorgeschriebene Tourismusabgabe (Ortstaxe, Nächtigungsabgabe) entrichtet.
  • Bei der Antragstellung sind Anzahl der Gästebetten und gegebenenfalls Anzahl der Ferienwohnungen und durchschnittlicher Preis pro Nächtigung pro Person sowie die Gegenüberstellung der Umsätze im Betrachtungszeitraum und im Vergleichszeitraum anzugeben.
  • Gewerbliche touristische Vermieter haben eine Bestätigung eines Steuerberaters über das Vorliegen von Einkünften gemäß § 28 EStG vorzulegen. Diese erfolgt in Form des Formulars E1b von den Steuererklärungen 2019.

Die Eckpunkte des Zuschusses sind folgende:

  • Der Ausfallsbonus II beträgt 40% des Umsatzausfalles.
  • Eine Antragstellung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum ist immer bis zum 15. des viertfolgenden Monats möglich. Somit ist der 15.11.2021 der letztmögliche Beantragungstag für den Betrachtungszeitraum Juli 2021.
  • Der Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus II ist der Kalendermonat. Der Ausfallsbonus II kann für den Zeitraum Juli bis September 2021 beantragt werden. Für jeden Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Die Förderung ist mit EUR 15.000,00 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Der Mindestbeitrag beträgt EUR 100,00.
  • Der Vergleichszeitraum ist der entsprechende Kalendermonat im Zeitraum Juli bis September 2019.

Folgende Beilagen sind im Antrag mitzusenden:

  • Formular E1b als Nachweis der Versteuerung der Nächtigungsabgaben
  • Bestätigung der Zahlung der Orts- oder Nächtigungsabgabe des betreffenden Zeitraumes
  • Bestätigung der derzeit noch aufrechten Vermietung

Da der Login zum Portal eAMA nur mit den persönlichen Zugangsdaten erfolgen kann, können wir die Antragstellung leider nicht für Sie übernehmen. Allenfalls ist eine rasche Beantragung des Zuganges ratsam, da die Übermittlung der Zugangsdaten einige Werktage dauert.

Auf Anfrage stehen wir Ihnen gerne bei der Übermittlung von Unterlagen zur Verfügung und sind Ihnen selbstverständlich bei Fragestellungen gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Rolf-Dieter Kuprian und Team

An den Anfang scrollen