
Letzter Aufruf – Fixkostenzuschuss 800.000
Werte/r Mandant_in!
Bis 31. Dezember 2021 kann ein Antrag für einen Fixkostenzuschuss 800.000 eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen (keine Privatzimmervermieter), die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 Prozent haben. Die Fixkosten (inklusive Abschreibung und Leasing) werden im prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückganges ersetzt. Die Fixkosten können für maximal zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume bzw. zwei Blöcke von jeweils zeitlich zusammenhängenden Betrachtungszeiträumen ersetzt werden.
Sollten Sie im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 entsprechende Umsatzausfälle erlitten haben und sich noch nicht bei uns gemeldet haben, bitten wir Sie, mit uns bis spätestens 29.10.2021 in Verbindung zu treten. Auf Grund des nahen Fristendes und des derzeit erhöhten Arbeitsaufwandes, bitten wir um Verständnis, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr garantieren können, Ihren Antrag rechtzeitig einzubringen.
Für Rückfragen oder detailliertere Auskünfte steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Rolf-Dieter Kuprian und Team
