
Steuernews – Energiekostenzuschuss II – Oktober 2023
Werte/r Mandant_in!
Die AWS hat nun ein Info-Paket zum Energiekostenzuschuss Il für das Jahr 2023 mit weiteren Details zu den Förderbedingungen und der geplanten Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht.
Für Betriebe der Basisstufe werden bei Strom, Erdgas, Treibstoffen, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel 50 Prozent der Preisdifferenz zum Durchschnittswert des Jahres 2021 als Förderung gewährt. Der Förderzeitraum wird auf die zwei Halbjahre (Jänner bis Juni 2023 bzw. Juli bis Dezember 2023) aufgeteilt. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bzw. verbundenen Unternehmen EUR 2.000.000,00 in der Basisstufe. Der Zuschuss muss aber EUR 1.500,00 pro Förderperiode übersteigen – dies bedeutet eine Mindeststeigerung der oben genannten Energiekosten von mindestens EUR 3.000,00 pro Halbjahr / EUR 6.000,00 für das gesamte Jahr.
Die Voranmeldung für Unternehmen ist über die AWS-Homepage / den AWS-Fördermanager seit Dienstag, 17.10.2023 bis 02. November 2023 möglich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Förderung nur für Unternehmen (Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) gewährt werden kann, sollten Sie daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen kann die Förderung nicht beantragt werden. Die Voranmeldung ist Voraussetzung dafür einen Antrag stellen zu können. Beim
Förderungsverfahren, wird das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Genauere Informationen zur Voranmeldung finden Sie als Beilage zu diesem Schreiben.
Die finalen Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht mehr Informationen mitteilen. Wir bitten Sie selbst zu überprüfen, ob die Förderung für Sie prinzipiell in Frage kommt. Im Zweifel empfehlen wir, jedenfalls eine Voranmeldung vorzunehmen, um nicht vorab bereits die Förderung zu verlieren. Da nicht alle Daten zur Voranmeldung für uns als Steuerberater abfragbar sind, bitten wir Sie die Voranmeldung wenn möglich weitestgehend selbst durchzuführen.
Ebenso bitten wir Sie nach erfolgter Voranmeldung bereits die notwendigen Unterlagen für die Berechnung des Energiekostenzuschusses II (Strom- und Gasabrechnungen 2021 bis aktuell inklusiver aller Seiten; Heizölrechnungen 2021 bis 2023; Treibstoffrechnungen 2023 etc.) bereits zu halten, damit im Anschluss eine rasche Bearbeitung durch uns erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Rolf-Dieter Kuprian und Team
